Die abwechslungsreichen Küstenstraßen und die kurvenreichen Gebirgspässe der Iberischen Halbinsel machen das Land zu einem der beliebtesten Reiseziele für europäische Biker. Damit die Tour durch den Süden ohne rechtliche Komplikationen verläuft, erfordert ein geplanter Motorradurlaub in Spanien im Vorfeld eine genaue Auseinandersetzung mit den dort geltenden Verkehrsregeln. Die spanischen Behörden greifen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Código de Tráfico) traditionell strikt durch. Neben den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es für Motorradfahrer spezifische Ausrüstungsvorschriften, die sich deutlich von den Regelungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterscheiden.
Strenge Mitführpflicht für Warnwesten im Falle einer Panne
Ein zentraler Punkt auf der gesetzlichen Checkliste betrifft das Mitführen von Sicherheitsausrüstung. Im Gegensatz zu Deutschland, wo für Motorräder bislang keine generelle Warnwestenpflicht gilt, sieht das spanische Gesetz dies anders: Sobald ein Fahrer auf einer Autobahn oder Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften sein Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls verlassen muss, ist das Tragen einer reflektierenden Warnweste zwingend vorgeschrieben. Daher gehört eine zertifizierte Weste (nach EN ISO 20471) für Fahrer und gegebenenfalls den Beifahrer fest in das Reisegepäck.
Zulässige Schutzkleidung und die Regelungen zu technischen Systemen im Cockpit
Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) legt zudem großen Wert auf die korrekte und geprüfte Beschaffenheit der persönlichen Schutzausrüstung.
ECE-Zulassung für Helme und das Verbot von Kommunikationssystemen bei Motorradurlaub in Spanien
Das Tragen eines Schutzhelms ist auf allen Straßen obligatorisch. Wichtig für Touristen ist hierbei, dass der Helm zwingend nach der aktuellen europäischen Norm (ECE 22.05 oder ECE 22.06) zertifiziert sein muss. Das Fahren mit nicht zugelassenen Halbschalen oder fehlerhaften Konstruktionen wird mit hohen Bußgeldern und der sofortigen Weiterfahrtsperre geahndet. Streng geregelt ist zudem die Nutzung von Kommunikationssystemen im Helm: Das Nutzen von klassischen Kopfhörern oder direkt im Ohr sitzenden Bluetooth-In-Ear-Systemen ist während der Fahrt strikt verboten und wird hart sanktioniert.
Integrierte Intercom-Anlagen im rechtlichen Graubereich
Zwar gibt es mittlerweile gesetzliche Anpassungen, die fest im Helm verbaute Lautsprecher für Navigationsansagen und Kommunikation unter bestimmten technischen Voraussetzungen erlauben, dennoch wird ausländischen Fahrern geraten, im Zweifel defensiv zu agieren. Wer während der Fahrt erwischt wird, wie er manuell an einem Kommunikationssystem hantiert oder den Blick vom Verkehr abwendet, riskiert sofortige Strafzahlungen. Smartphones dürfen ausschließlich in fest installierten Halterungen als Navigationsgerät genutzt werden, jegliche Bedienung während der Fahrt ist untersagt.
Tempolimits und die Abschaffung der Überhol-Toleranz auf Landstraßen
Auch bei den Geschwindigkeiten müssen sich Reisende umstellen. Innerorts gelten auf einspurigen Straßen oft rigide Limits von 20 oder 30 km/h. Auf den spanischen Landstraßen gilt für Motorräder ein generelles Tempolimit von 90 km/h. Eine wichtige Neuerung betrifft das Überholen: Die ehemals gültige Regelung, nach der man beim Überholen auf Landstraßen die Höchstgeschwindigkeit kurzzeitig um bis zu 20 km/h überschreiten durfte, wurde ersatzlos gestrichen.
Wer heute beim Überholvorgang geblitzt wird, zahlt ab dem ersten km/h über dem Limit. Auf Autobahnen liegt die Höchstgrenze wie gewohnt bei 120 km/h. Ein gut vorbereiteter Motorradurlaub in Spanien schützt somit vor unliebsamen Urlaubsüberraschungen und sorgt für eine sichere Fahrt durch die spanischen Regionen.


