Die autonome Provinz Bozen-Südtirol verschärft die gesetzlichen Regelungen für den motorisierten Verkehr auf ihren Bergstraßen drastisch. Durch ein neu erlassenes Dekret der Landesregierung treten weitreichende Fahrverbote in Südtirol in Kraft, die insbesondere organisierte Gruppenfahrten, touristische Rallyes und kommerzielle Motorsport-Ausfahrten betreffen. Die Behörden reagieren damit auf das seit Jahren kontinuierlich steigende Verkehrsaufkommen, die zunehmende Lärmbelastung für die Anwohner der Passregionen sowie die Belastungen für das alpine Ökosystem. Die neuen Vorschriften bedeuten eine Zäsur für den Motorrad- und Automobiltourismus in den Dolomiten, da sie die traditionelle Nutzung der Pässe für Gruppenveranstaltungen stark beschränken.
Weitreichende Sperrungen für organisierte Gruppen und Events
Die Kernregelung des neuen Dekrets verbietet jegliche Form von organisierten, nicht-sportlichen oder sportlichen Fahrveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen auf den betroffenen Strecken. Dies umfasst klassische Oldtimer-Rallyes, Marken-Treffen, organisierte Motorradtouren von Vereinen oder kommerziellen Reiseanbietern sowie geführte Ausfahrten von Hotelbetrieben. Solange eine Fahrt einen organisierten Charakter aufweist oder zentral koordiniert wird, fällt sie unter die neuen Restriktionen. Die lokalen Polizeibehörden wurden angewiesen, entsprechende Kontrollen an den Zufahrten der bekannten Routen durchzuführen.
Welche Pässe und Strecken von den Neuregelungen betroffen sind
Die geografische Ausdehnung der neuen Verordnung umfasst nahezu das gesamte Kerngebiet der Südtiroler Passstraßen, die bei Touristen beliebt sind.
Beliebte Dolomitenpässe im Fokus der Behörden
Die beschlossenen Fahrverbote in Südtirol gelten für eine Vielzahl prominenter Alpenpässe. Zu den betroffenen Routen gehören unter anderem das Stilfser Joch, das Grödner Joch, das Sellajoch, das Pordoijoch und der Campolongo-Pass. Auch das Würzjoch, der Karerpass, das Timmelsjoch sowie der Jaufenpass unterliegen den neuen Beschränkungen. Damit ist die weltberühmte „Sellaronda“, die Umrundung des Sella-Massivs, für organisierte Fahrzeuggruppen komplett gesperrt. Die Regelung gilt ganzjährig und betrifft sowohl Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch rein elektrisch angetriebene Automobile und Motorräder.
Ausnahmen für den Individualverkehr und lokale Anwohner
Wichtig für Individualreisende: Der normale, unorganisierte Tourismus ist von den aktuellen Verboten vorerst nicht direkt betroffen. Einzelne Autofahrer und Motorradfahrer, die die Pässe auf eigene Faust befahren, dürfen die Straßen weiterhin nutzen, sofern keine temporären, allgemeinen Fahrverbote wegen Überlastung greifen. Zudem sind landwirtschaftliche Verkehre, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), Rettungsfahrzeuge sowie die Logistikwege der lokalen Anwohner und Hotelbetriebe von den Einschränkungen ausgenommen.
Hohe Bußgelder und strikte Kontrollen angekündigt
Die Landesregierung in Bozen betont, dass die Einhaltung der neuen Regeln strikt überwacht wird. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Organisatoren sowie den einzelnen Teilnehmern von gesperrten Ausfahrten empfindliche Bußgelder im dreistelligen bis vierstelligen Euro-Bereich. Zudem können die Behörden die sofortige Stilllegung der Veranstaltung anordnen.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Transitverkehr in den sensiblen Bergregionen spürbar zu reduzieren und den Fokus wieder auf einen nachhaltigen Qualitätstourismus zu legen. Für Reiseanbieter und Automobilclubs erfordern die neuen Fahrverbote in Südtirol ein grundlegendes Umdenken bei der Planung zukünftiger Alpenüberquerungen und Events in der Region.


